Donnerstag, 6. Mai 2010

Bürgertribunal

Zu "Treffen der Trilateral Commission in Dublin"

Es ist unstrittig, dass die Taten der Bundesregierung, der EU-Führung, der EU-Regierungen auch eine kriminelle Komponente beinhalten. Der organisierte Betrug, der Diebstahl und die Erpressung der Banken z.B. in der Grossoperation "Finanzkrise" aber auch täglich, die Billionen-Schenkung an die Banken in der Operation "Finanzkrise", die Abwrackprämie, die Grippen-Impfung, die Asche-Luftblokade, zuletzt Griechenland, die omnipräsente Korruption, die Kriege gegen Afghanistan, Jugoslawien, die Unterstützung der Kriminalität in Afghanistan und Kosovo, nur um die letzten Verstösse zu nennen, sind verbrecherische Taten, siehe GG Art. 20. Abs. 3.

Was hören wir über die Ahndung dieser Verbrechen gegen die Bevölkerung: "Es gibt keine rechtliche Handhabe!". Wozu brauchen wir die Justiz, um Ladendiebstahl zu behandeln ?

Es ist erforderlich ein Tribunal zu bilden, der die o.g. Verbrechen untersuchen und ahnden fähig wäre. Die Gesetze, von deren die Regierende ihre Machtanspürüche ableiten möchten, verletzen sie selbst, sprich, die Gesetze sind ungültig. Wenn, dann für beide Seiten, wir brauchen uns nicht auf die von ihnen diktierten Gesetzte berufen, sondern auf die Gesetzte der Sittlichkeit. Im Übrigen ist das sogar in dem uns diktierten Grundgesetzt GG Art. 20. Abs. 4 und 2 empfohlen, "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist". Die unzählige GG-Korrekturen sind der beste Beweis dafür, dass sie beabsichtigen, "diese Ordnung zu beseitigen".

Ich kehre zu meinem Vorschlag der Bildung eines Bürgertribunals zurück, so ein Tribunal ist nach dem GG Art. 20. Abs. 2 legitimiert. Die s.g. Wahlen sind keine Legitimation, weil sie nur von einer oder mehreren Parteien und nicht vom Volk ausgehen. Etwa 1/3 der Wahlberechtigten nimmt seit Jahrzehnten gar nicht in den Wahlen teil, die s.g. "Gewinner" bekommen um die Hälfte vom Rest, d.h. eine etwa 1/3 Minderheit aller Wähler, nach ihrer eigenen "demokratischen" Rechnung, beherrscht und diskriminiert die Mehrheit.

Warum Bürgertribunal ?

Weil die Bürger die Rechte und Pflichte haben die Ordnung zu beschützen, GG Art. 20 Abs. 4, und zwar "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen". Die Staatverschuldung ist in ihrer Wirkung die Beseitigung dieser Ordnung, zuerst der Wirtschaftsordnung, dann über die Korruption, den Lobbyismus und Klientelagenturen der Staatsordnung.

Es gibt Vorbilder für ein Tribunal solcher Art, zuletzt s.g. Bankentribunal: "Nichts davon ist strafbar", warum die Bankenverbrecher nicht strafbar geworden sind ? Bankentribunal, der Name kann man auslegen, dass das die Banken ein Tribunal führen, die Bezeichnung ist schon irreführend. Soll das "Bankentribunal" nur eine Show bleiben.

Mit der Bezeichnung Bürgertribunal wird unterstrichen, dass die Bürger, das Volk, selbst die Justiz ausüben, weil die amtliche Justiz die Fähigkeit dafür entzogen wurde. Dem Bürgertribunal soll der Sittenkodex zu grunde liegen.

Die Staatlich Organisierte Kriminalität in EU hat ihr "Ehrenkodex":
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

siehe Griechenland.

À propos Trilaterale, und ähnliche Organe, eine Wiki mit allen Persönlichkeiten könnte die Entschlüssung der Personen erleichtern, ein Hinweis, welcher Organisation der oder jener angehört hätte das Lesen erleichtern z.B. als Markenzeichen [T B © G] für Trilaterale, Bilderberg, CFR, Goldman Sachs, im Fall von Brzezinski wäre die Bezeichnung Brzezinski[B©T].

6. Mai 2010 16:40